Executive Office - Vaduz, Vaduz, Liechtenstein
Im Bereich der elektronischen Kommunikation ist das Amt für Kommunikation (AK) die Regulierungs-, Aufsichts- und Verwaltungsbehörde in Liechtenstein.Als unabhängige Regulierungsbehörde fördert und überwacht das AK den wirksamen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten, führt Marktanalysen durch, ordnet Massnahmen der Sonderregulierung an und überwacht deren Einhaltung. Als Verwaltungsbehörde verwaltet das AK Nummerierungsressourcen, Adressierungselemente und Funkfrequenzen.Das AK unterstützt als Schlichtungsstelle Konsumenten und Unternehmen, Streitigkeiten rasch und kostengünstig beizulegen. Dabei handelt das Amt neutral und unabhängig.Im Bereich der Funkfrequenzen ist das AK zuständig für die Frequenzplanung, die nationale und internationale Frequenzkoordinierung und die Frequenzzuteilung. Das AK ist in allen fachspezifischen Arbeitsgruppen der Internationalen Fernmeldeunion, der Konferenz der Europäischen Verwaltungen und der Europäischen Union als Mitglied oder Beobachter vertreten.Im Medienbereich ist das AK Geschäftsstelle der Medienkommission sowie für die selbständige Erledigung der nach Art. 86 Abs. 1 Bst. a bis e des Mediengesetzes der Regierung zugewiesenen Geschäfte zuständig.Im Bereich der Signatur- und Vertrauensdienste ist das AK Aufsichtsstelle und verwaltet und veröffentlicht Informationen über Zertifizierungsdienste in Liechtenstein.Im Postbereich führt das AK die Vorarbeiten und Abstimmungen für die Postmarkgesetzgebung durch.Das AK berät die Regierung in allen Fragen in den oben angeführten Fachbereichen und hat weiters Einsitz in internationalen Foren, Gremien und Organisationen, wo es die Interessen Liechtensteins vertritt.Einheitliche Bezugsquelle iSd Art. 10 RKV ist die Webseite des AK. Bei Fragen und Anliegen betreffend Information und Kommunikation der Regierung Liechtenstein, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung (IKR).