Government Administration - Karlsruhe, Baden-Württemberg, Germany
Das Bundesverfassungsgericht ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident bzw. die Vizepräsidentin. Jeder Senat hat eigene, genau definierte Zuständigkeiten, entscheidet aber immer als „das Bundesverfassungsgericht". Welcher Senat zuständig ist, ergibt sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem vom Plenum - also von allen 16 Richterinnen und Richtern gemeinsam - gefassten Beschluss. In seltenen Fällen entscheidet das Plenum selbst; dies ist geboten, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen will.Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan - anders als die Fachgerichte - nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen trifft das Plenum; den Haushaltsentwurf mit einem Volumen von rund 30 Mio. Euro im Jahr 2018 und 34 Mio.--Millionen Euro im Jahr 2019 stellt der vom Plenum bestellte Haushalts- und Personalausschuss auf. Der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichts und repräsentiert es nach außen.Die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts ist hoch. Jährlich gehen insbesondere über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99% der Verfahren.
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