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Gesundheitspädagogin, Erzieherin, Arztsekretärin, Zahnarzthelferin, Fastenleitung
Anerkannte Freiberufler erbringen aufgrund besonderer Qualifikationen eigenverantwortlich Dienstleistungen höherer Art im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit.In Deutschland definiert § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Freiberuflichkeit allgemein als selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.Die derzeit (Stand: 2018 - Quelle: Statista) etwa 1,5 Million selbstständigen Freiberufler erwirtschaften ca. 11% des deutschen Bruttoinlandsproduktes, was in etwa der Wirtschaftsleistung des deutschen Handwerks entspricht.