Hospitality - Munich, Bavaria, Germany
Falls die verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten , beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
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