- Wölfersheim, Hesse, Germany
Häufig erfolgen hierzu u.a. Kartierungen zu den vorhandenen Biotoptypen und unterschiedlichen faunistischen Gruppen. Anschließend folgt die Darstellung der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens sowie deren Wirkweiten. Um die Folgen der Wirkfaktoren soweit wie möglich zu minimieren, werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen abgeleitet (Vermeidungsgebot gem. § 15 (1) BNatSchG). Bestehen unvermeidbare Beeinträchtigungen, ist ein Ausgleich oder Ersatz (§ 15 (2) BNatSchG) zu schaffen. Die rechtlichen Grundlagen zur Notwendigkeit der entsprechenden Planung ergeben sich ferner gem. § 17 (4) BNatSchG.
Apache
WordPress.org
Mobile Friendly