Individual & Family Services - , ,
Vom Raumpfleger bis zum Hauswart, von der Aushillfe bis zur Pflegedienstleisterin, oder ein Kindermädchen – seit dem 1. Januar 2008 schreibt das Gesetz vor, dass Personen, die gegen Entgelt ein- oder mehrmals im Monat tätig sind, in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO + ALV) leisten, gegen Unfall versichert sein und Steuern (Quellensteuer) bezahlen müssen.\\Nicht jeder Arbeitgeber eines solchen „guten Engels" ist mit den Anmelde- und Abrechnungsmodalitäten vertraut bzw. möchte nicht die Zeit selber dafür aufbringen. Das ist kein Problem.\\Denn der Verein Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen ZAS unterstützt Sie in Sachen Anmeldung und Abrechnung aller gesetzlich geforderten Versicherungen, führt Lohnzahlungen für Sie aus oder übernimmt die Abwicklung bei einem Unfall für Sie. Die ZAS berät Sie zu diesen und weiteren administrativen Tätigkeiten. So fahren Sie Ihren Aufwand auf ein sicheres Minimum und verlieren keine wertvolle Zeit.
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