Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland. Sein Sitz ist in Leipzig. Es entscheidet über Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts, soweit sie nicht einem anderen Gericht zugewiesen sind. Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich Revisionsinstanz. In bestimmten Streitigkeiten (z. B. über die Planung besonders wichtiger Verkehrswege oder über bestimmte Vereinsverbote) entscheidet das Bundesverwaltungsgericht abschließend in erster und zugleich letzter Instanz.